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ArbG Wiesbaden, 27.07.2012 - 6 Ca 165/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 21.06.2012 - 6 Ca 165/12
- ArbG Wiesbaden, 27.06.2012 - 6 Ca 165/12
- ArbG Wiesbaden, 27.07.2012 - 6 Ca 165/12
- LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12
- BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12
Zu den Voraussetzungen der Fiktion einer selbständigen Betriebsabteilung nach § 1 …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27. Juli 2012 - 6 Ca 165/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 27.06.2012 - 6 Ca 165/12 - die Klage abgewiesen, da die fünf Monteure nicht als selbständige Betriebsabteilung im Sinne der Fiktion des § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabschnitt 1 S.3 VTV anzusehen seien; denn es sei nach dem Vortrag des Klägers nicht hinreichend erkennbar, inwieweit eine Koordination der Gruppe bei der Erledigung einer gemeinsamen Arbeitsaufgabe außerhalb des Betriebs vor Ort stattfinde.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27.06.2012 - 6 Ca 165/12 abzuändern und die Beklagten wie Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn EUR 156.370,00 zu zahlen.